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01.07.2022

Discounter müssten Elektroschrott annehmen

Seit dem 1. Juli gilt die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern.

Voraussetzung ist, dass diese zumindest mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und somit auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen.

Mitnahme von Altgeräten
Sofern sich die Kunden ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und sie nach ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll.

Auch Online-Handel betroffen
Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel. In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob die Endkunden ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen.

Händler müssen Abholung anbieten
Für „Wärmeüberträger“ (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von größer 100 Quadratzentimeter z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 Zentimeter („Großgeräte“) müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten. Für Lampen und Geräte kleiner gleich 50 Zentimeter („Kleingeräte“ und „kleine IT-Geräte“) müssen Online- und Versandhändler zudem verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten anbieten.

Hintergrund
Schon vor dem 1. Juli mussten Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Seit 1. Juli 2022 gilt nun die erweiterte Vertreiber-Definition.

Grundsätzlich können Verbraucher/innen ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten.

Ansprechpartner

Berater Bildung / Unternehmensführung
Steffen Ellinger

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