ZVEH-Webinar: Warum sich Dokumentation am Bau auszahlt
Rund 200 Teilnehmende informierten sich im Rahmen eines ZVEH-Webinars mit einem Rechtsexperten, wie man am Bau rechtssicher dokumentiert.
Viele Betriebe kennen das: In der Alltagshektik einer Baustelle wird beim Bautagesbericht geschlampt oder Zeit beim Bautagesbericht eingespart, die Behinderungsanzeige wird vergessen oder nur mündlich formuliert, ein Bedenkenhinweis viel zu spät angemeldet. Kommt es zum Rechtsstreit, können diese Unterlassungen für die betroffenen Betriebe fatale Folgen haben.
Wer auf Nummer sicher gehen und für Rechtsstreitigkeiten gewappnet sein möchte, sollte daher auf eine korrekte Vorgehensweise und eine rechtssichere Dokumentation achten. Denn beides kann später helfen, Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber durchzusetzen oder sich gegen dessen Forderungen abzusichern.
Doch wie dokumentiert man rechtssicher? Und was muss im Fall einer Behinderungs- oder Mehrkostenanzeige beachtet werden? Darüber informierte ein kostenloses ZVEH-Webinar am 25. Juni, für das die e-handwerkliche Organisation mit Dr. Michael Schlemmer von der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB einen ausgewiesenen Baurechtsexperten gewinnen konnte. Rund 200 Teilnehmende nutzten diese Möglichkeit und hatten nach gut zwei Stunden Schlemmers wohl wichtigsten Leitsatz, „der größte Fehler ist der, nicht oder nicht ausreichend zu dokumentieren“, verinnerlicht.
Dabei ging es in dem Webinar nicht nur darum, den Teilnehmenden aufzuzeigen, worauf bei Behinderungsanzeige, Bedenkenhinweis oder Mehrkostenanmeldung zu achten ist, sondern auch, zu vermitteln, wo rechtliche Fallstricke lauern. Ein gutes Beispiel: die Zustellung solcher „Meldungen“ an den Adressaten. Denn, so machte Schlemmer den Teilnehmenden deutlich: Ein Einschreiben oder die Versandbestätigung einer E-Mail können in der Praxis beim Nachweis des Zugangs Probleme bereiten, wenn beispielsweise vom Auftraggeber behauptet wird, im Umschlag sei gar nicht das richtige Schreiben gewesen.
Was stellt überhaupt eine Behinderung dar? In welcher Form melde ich Bedenken an und an wen adressiere ich diese – den Auftraggeber oder den verantwortlichen Architekten? Und wann ist der richtige Zeitpunkt, Mehrkosten anzumelden? Dr. Michael Schlemmer beantwortete diese Fragen auf verständliche Weise, gab seinen Zuhörern viele Tipps – „wenn Sie für alles gewappnet sein wollen, gehen Sie am besten immer vom Worst Case aus“ –, arbeitete bei der Vermittlung von Inhalten mit anschaulichen Beispielen, und machte den Teilnehmenden aber auch klar, wie umfangreich beispielsweise die Prüf- und Hinweispflicht im Zusammenhang mit einer Bedenkenanmeldung ist.
„Das wird Ihnen nicht gefallen“, leitete der Rechtsexperte eine wichtige Empfehlung an Betriebe ein, um dann darauf zu verweisen, dass diese im Zusammenhang mit einer Bedenkenanzeige auch eine Prüfpflicht haben. Und diese umfasst nicht nur die Prüfung von Bauteilen und -stoffen, sondern auch die der Leistungen des vorausarbeitenden Gewerks, auf denen aufgebaut wird. Stelle etwa ein Betrieb bei der Übergabe des vor ihm eingesetzten Gewerks Mängel bei einer Leistung fest, die eine Vorarbeit für seine im Anschluss zu erbringende Leistung darstellt, ohne dies in einem Bedenkenhinweis festzuhalten, könne es im schlimmsten Fall passieren, dass der Betrieb am Ende für die Fehler dieses Gewerks gesamtschuldnerisch mit hafte. Ein wichtiger Hinweis, denn das gilt insbesondere bei Schnittstellengewerken, und die nehmen im Zuge der Energiewende weiter zu.
Schlemmer wies seine Zuhörer jedoch nicht nur auf vermeidbare (Form-)Fehler hin. Er warnte auch vor „falscher Zurückhaltung“ im Hinblick auf Behinderungsanzeigen und Bedenkenhinweise: „Vor 20 Jahren galt ein Bedenkenhinweis tatsächlich noch als Kriegserklärung an den Auftraggeber. Das ist heute anders. Wenn der Auftraggeber professionell ist, wird er solche Meldungen zu schätzen wissen.“
Darüber hinaus machte sich Schlemmer dafür stark, Bautagesberichte möglichst gewissenhaft zu führen und diese – wie Baubesprechungsprotokolle – als wichtige Basis für die später vielleicht notwendig werdende Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen zu verstehen. Und last, but not least sollte auch ein weiterer Satz von Dr. Michael Schlemmer beherzigt werden: „Sauber dokumentierte Behinderungsanzeigen, Bedenkenhinweise und Co. sind die Pfeile im Köcher der Anwälte!“
Teilnehmende können die Unterlagen zum ZVEH-Webinar sowie auch den Mitschnitt unter www.mein-ehandwerk.de (Log-in erforderlich) herunterladen.
Quelle: ZVEH